IMMOBILIENVERWALTUNG

Egal ob Hausverwaltung, Gebäudeverwaltung oder Immobilienverwalter. In der Bezeichnung steckt bereits, dass es vorrangig um Ihre Liegenschaft geht. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Bau+Projektleiter auf Bauherrenseite dürfen wir zu Recht behaupten

"Wir verstehen Gebäude".

Wir sind der Meinung, dass viele Wohnungseigentumsanlagen spezielle Wünsche und Eigenheiten haben. Grosse Verwaltungskanzleien haben zwar den Vorteil sämtliche Fachbereiche abzudecken, können aber eine individuelle Betreuung oft schwer anbieten. Andererseits gibt es auch viele Kanzleien die zu einer Versicherung, Bank oder Bauträger gehören. Ob dadurch immer alle Entscheidungen 100% zu Gunsten der Liegenschaft getroffen werden muss jeder für sich entscheiden. 

 

Aus diesem Grund sind wir überzeugt für viele Anlagen das passende Angebot und Konzept zu haben. Fortschritt in der Gebäudeverwaltung bedeutet für uns nicht nur die Digitalisierung. Wir sehen uns als aktive Immobilienmanager nach Ihren Wünschen. Verbrauchsanalysen, Betriebskostenmonitoring und laufende Verbesserungsvorschläge zur Optimierung gehören für uns selbstverständlich dazu. Wir finden eine passive Verwaltung und ein Warten bis die Eigentümer auf die Verwaltung mit Ideen und Vorschläge zukommen kann man trotz bester Software und digitalen Kommunikationskanälen nicht als fortschrittlich bezeichnen.

 

Wir kennen viele kleinere Wohnanlagen die sich selbst sehr aktiv verwalten, das heisst der Winterdienst wird selbst erledigt, die Stiegenhausreinigung, jemand ist für die Leuchtmittel und technischen Anlagen zuständig und auch die Handwerker und Wartungsfirmen sind immer die gleichen. Im Grunde fehlt ein Dienstleister der sich um das Rechnungswesen kümmert und für diverse Rückfragen zur Verfügung steht. Für solche Anlagen können wir österreichweit eine ganz einfache Form der kaufmännischen Teilverwaltung zu besonders wirtschaftlichen Bedingungen anbieten.  KONTAKTIEREN SIE UNS UND WIR HELFEN IHNEN BEIM WECHSEL DER HAUSVERWALTUNG.

Unsere Vorteile

01

Individuelle Honorarvereinbarung

Jeder der schon einmal ein negatives Erlebnis mit einem Verwalter gehabt hat, muss recht schnell erkennen, dass die Honorare bereits im Vorhinein verrechnet werden. Sehr viele Probleme entstehen jedoch durch die Jahresabrechnung die bis zu 6 Monate später gelegt werden kann. Sie zahlen daher für eine Leistung die erst später erbracht wird. Da wir als Hausverwaltung unsere Kunden schützen wollen und möglichst eine Verrechnung nach Leistungserbringung fordern, ist es für uns selbstverständlich auch bei uns selbst die gleichen Maßstäbe anzuwenden und vereinbaren das Honorar und Bezahlung mit Ihnen individuell.

02

angepasster leistungskatalog

Jedes Gebäude ist anders und auch die Bewohner haben unterschiedliche Vorstellung der Aufgaben von der zukünftigen Hausverwaltung. Daher ist es uns wichtig einen abgestimmten Leistungsumfang zu definieren.  Wir übermitteln daher im Regelfall unseren Standartleistungskatalog, aus dem Sie zusammen mit uns die Aufgaben definieren und wir daraus das Angebot berrechnen. Wir haben Kunden die überweisen sämtliche Zahlungen selbst aber benötigen einen Dienstleister, der aus sämtlichen Belegen eine Jahresabrechnung inkl. Heizkostenabrechnung erstellt. Aufgrund des individuellen Leistungskataloges ist das kein Problem für uns und aus diesem Grund ist es uns auch möglich diverse Leistungen ortsunabhängig österreichweit anzubieten.

03

Keine Mindestvertragsdauer oder vertragsstrafen

Wir nehmen uns im Vorfeld Zeit und klären die Wünsche und Aufgaben mit den Kunden ab. Daher sind wir der Meinung, dass es in der Immobilienverwaltung, wo Sie uns Ihre Immobilie anvertrauen,  keine Mindestvertragslaufzeiten oder Vertragsstrafen bei Kündigung benötigt. Eigentümer verändern sich, Bewohner, gestzliche Grundlagen aber auch wir als Verwaltung - daher kann es natürlich immer wieder mal vorkommen, dass man sich verändert oder die Beziehung der Eigentümer zum Verwalter nicht mehr stimmig ist. Wir sind der Meinung, dass eine weitere Zusammenarbeit dann nichts mehr bringt und stehen einem Veränderungswunsch nicht im Weg. Je nach Gegebenheit, können wir Quartalsweise Kündigungen anbieten. Wir trauen uns das zu, da wir überzeugt sind, dass der Grossteil der Kunden mit unserer Arbeit zufrieden ist und es gar nicht dazu kommen wird.

04

Kaufmännische TEilverwaltung

Viele Kunden benötigen nicht das komplette Leistungsspektrum einer Hausverwaltung. Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung zu Anlagezwecken und suchen jemanden der aus der Jahresabrechnung nach WEG eine Mieterabrechnung als Subverwaltung gemäss Ihrem Mietvertrag macht? Oder sind Sie eine aktive Wohnungseigentumsanlage, die im Grunde auf der Suche nach einer Buchhaltung ist und die restlichen Aufgaben selber erledigt? Dann sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner. Viele kleinere Objekte haben das Problem, dass Sie für Hausverwaltungen wirtschaftlich nicht attraktiv genug sind. Wir sind vom Gegenteil überzeugt und bieten auch für Kleinanlagen Teilverwaltungen nach Ihren Wünschen an.

05

Gebäudeverständnis

Wir haben jahrelange Erfahrung in der Bau+Projektleitung auf Bauträgerseite und verstehen Gebäude von Grund auf. In Sachen Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen macht uns selten jemanden ein X für ein U vor. Am Ende geht es nach unserer Meinung immer um das Gebäude und somit um viel technisches Verständnis. Kaufmännische Spezialthemen müssen die Kollegen Steuerberater lösen und wenn eine Gemeinschaft rechtliche Differenzen hat, so sind wir der Meinung, dass es keinen Hausverwalter mehr benötigt sondern eine Rechtsanwaltskanzlei. Aus unserer Sicht ist das technische Know How einer Hausverwaltung einer der wichtigsten Eigenschaften und das erhalten Sie von uns im vollen Umfang.

Unsere Leistungen im Bereich Hausverwaltung

Verwaltung von Objekten nach WEG im Tiroler Unterland

Kaufmännische Mietenverwaltung für Anleger österreichweit 

Kaufmännische Teilverwaltung nach WEG österreichweit

Beratungen für selbstverwaltete Wohnungseigentumsobjekte

Überprüfungen von Jahresabrechnungen

Heiz- und Kältekostenabrechnung nach HeizKG